Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

I. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WWolf Consulting GmbH

für die Gewerbliche Vermögensberatung (VB)

 

 

§ 1. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

(3) Bei Verträgen zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

§ 2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Finanzdienstleister benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Finanzdienstleister alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den Finanzdienstleister von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Finanzdienstleister ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.

§ 3. Laufende Betreuung

(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Finanzdienstleister und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

(a)    über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;

(b)    der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;

(c)    sonstige wesentliche Vertragsverletzungen festgestellt wurden.

§ 4. Mitteilungen an den Kunden

(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch den Finanzdienstleister zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen per Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.

(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch an der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn der Finanzdienstleister auf Grund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat der Finanzdienstleister den Kunden hiervon ehest möglich zu informieren.

(3) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.

(4) Als Zustelladresse gilt die dem Finanzdienstleister zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Finanzdienstleister eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim Finanzdienstleister als zugestellt.

 § 5. Urheberrechte

 Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Finanzdienstleister erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Finanzdienstleisters.

 § 6. Offenlegung von Unterlagen, Haftung

 (1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch den Finanzdienstleister erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den Finanzdienstleister möglich ist.

(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und

das Konzept zu erstellen. Den Finanzdienstleister trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.

(3) Der Finanzdienstleister haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Konsumenten iSd KSchG müssen auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen werden.

(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die dem Finanzdienstleister in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000 ,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.

(6) Der Finanzdienstleister ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs. 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.

(7) Der Finanzdienstleister ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunden steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.

 § 7. Vertraulichkeit, Datenschutz

 Siehe IV. Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 § 8. Vollmachtserteilung

(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde den Finanzdienstleister alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen.

(2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde dem Finanzdienstleister ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber dem Finanzdienstleister vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.

 § 9. Rücktrittsrechte des Kunden

(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.

(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 70 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2018 bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunde die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.

(3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

 § 10. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(3) Die Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und den Kunden unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich für 1010 Wien zuständige Gericht. Der Finanzdienstleister ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.

 

II. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der WWolf Consulting GmbH für die Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent (VA)

 

 § 1. Geltungsbereich

 (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem VA und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser AGB gehören insbesondere Verträge zwischen dem VA und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Versicherungsvermittlungen, einschließlich der bloßen Analyse der Kundensituation zum Inhalt haben.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die AGB auch allen weiteren Verträgen, insbesondere zwischen dem Kunden und einem Versicherungsunternehmen (VU) vermittelten, zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

(3) Bei Verträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die AGB insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

 § 2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

 (1) Der VA benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem VA alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den VA von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der VA ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.

 § 3. Der Versicherungsagent und sein rechtlicher Rahmen

 (1) Die WWolf Consulting GmbH ist VA. Ein VA ist, wer von einem Versicherer (VU) ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen (§ 43 Abs. 1 VersVG). Um Verwechslungen mit artverwandten Berufen (Versicherungsmakler, Finanzdienstleister) bzw. Irrtümer auszuschließen, sind insbesondere die Vorgaben nach § 137 ff Gewerbeordnung einzuhalten. Der VA handelt im Auftrag derjenigen VU, zu denen er eine „vertragliche Bindung“ unterhält. Der VA darf nicht für Versicherungsmakler oder -berater in Versicherungsangelegenheiten tätig werden.

 (2) Der Gewerbeschein VA berechtigt zur Versicherungsvermittlung inkl. der Vorbereitungsarbeiten, dem Abschluss von Versicherungsverträgen und dem Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung. Der VA darf für die Versicherungszweige, für die er bestellt ist 

· Anträge auf Abschluss, Verlängerung oder Änderung eines Versicherungsvertrages sowie den Widerruf solcher Anträge entgegennehmen;

· die Anzeigen (wie Kündigungs- und Rücktrittserklärungen oder sonstige Erklärungen) vom Versicherungsnehmer entgegennehmen;

· die vom VU ausgefertigten Versicherungsscheine (Polizzen) oder Verlängerungsscheine aushändigen;

· Prämien nebst Zinsen und Kosten annehmen, sofern er sich im Besitz einer vom VU unterzeichneten Prämienrechnung befindet (selten hat ein VA eine Inkassovollmacht).

 § 4. Pflichten gegenüber dem Kunden

 (1) Der VA hat eine Deklarations- und Informationspflicht. Vor Abschluss des ersten Versicherungsvertrages muss der VA dem Kunden Folgendes mitteilen:

· Namen, Anschrift und Gewerberegisternummer

· den Eintrag in das Versicherungsvermittlerregister und die diesbezügliche Überprüfungsmöglichkeit im Internet (http://versicherungsvermittler.brz.gv.at, )

· ob er eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % (Stimmrechten oder Kapital) eines bestimmten VU hält

· ob ein VU an seinem Unternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % der Stimmrechte oder am Kapital hält

· dass der Kunde die kostenlose Beschwerdemöglichkeit beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, 1011 Wien, Stubenring 1/ Tel.: 0043 1 71100-0, hat.

Vor jedem Vertragsabschluss – nötigenfalls auch bei Erneuerung und Änderung des Vertrags - muss der VA dem Kunden mitteilen auf Basis welcher Gewerbeberechtigung er ihn berät. Die WWolf Consulting GmbH tritt im Regelfall als Versicherungsagent mit konkurrenzierenden Produkten auf. Die WWolf Consulting GmbH stützt sich zwar nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung (=Versicherungsmakler), vertritt jedoch nicht nur ein, sondern mehrere VU (Stand 2018: 28). Die WWolf Consulting GmbH verpflichtet sich, vor Beginn einer Kundenbeziehung dem potentiellen Kunden eine KUNDENINFORMATION gem. § 137f GewO und § 43 Abs.4 VersVG vorzulegen, anhand derer die vorstehend genannten Informationen klar, genau und verständlich zu Papier gebracht und in Deutsch oder einer anderen für den Kunden verständlichen Sprache übermittelt werden.

(2) Der VA unterliegt Beratungs- und Protokollierungspflichten. Der VA muss den Kunden entsprechend dessen Angaben, Wünschen und Bedürfnissen beraten. Über diese Beratung ist ein Protokoll mit den Angaben des Kunden und den Ratschlägen das VA anzufertigen. Dies dient zur Vermeidung von eventuellen späteren Beweisproblemen. Sowohl der VA als auch der Kunde müssen eine Ausfertigung erhalten. Als Kriterium für die Beratung nennt das Gesetz die Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrages, das bedeutet, dass bei einem Erstvertrag die Beratung umfangreicher sein muss als bei Folgeverträgen.  Der Mehrfachagent ist dazu verpflichtet, aus seinem Angebot den bestmöglichen Versicherungsschutz für den Kunden auszuwählen. Im Beratungsprotokoll sind neben den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden auch dessen Angaben und das Ergebnis der Beratung festzuhalten. Falls der Kunde keine Beratung wünscht, so wird dies handschriftlich im Protokoll vermerkt. Diese Bedingungen betreffend die Beratungspflichten gelten bei der Vermittlung von Versicherungen für Großrisiken nur eingeschränkt. Bei einem Verstoß gegen die Informationspflichten kann der Kunde binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall endet die Frist einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins (Polizze) und der Belehrung über das Rücktrittsrecht.

§ 5 Vergütungen (Provisionen)

Dem VA steht für seine Tätigkeit eine entsprechende Vergütung in Form der Provision zu (§ 8 Abs 2 HVertrG). Diese werden dem VA durch das VU bezahlt. Wenn der vermittelte Versicherungsvertrag aus Gründen nicht zustande kommt, die das VU nicht vertreten muss (zB grundloser Rücktritt des Kunden, Verweigerung der Zahlung), hat der VA keinen Provisionsanspruch (§ 9 Abs 3 HVertrG). Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht geregelt, sondern ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen VU und VA. Der Kunde der WWolf Consulting GmbH erkennt an, dass der Provisionsanspruch aus der Tätigkeit der Versicherungsvermittlung und der damit in Zusammenhang stehenden Beratung angemessen ist.  

§ 6. Mitteilungen an den Kunden

(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch den VA zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen per Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.

(2) Der VA ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch an der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn der VA auf Grund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat der VA den Kunden hiervon ehest möglich zu informieren.

(3) Der VA ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.

(4) Als Zustelladresse gilt die dem VA zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der VA eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim VA als zugestellt.

 § 7. Offenlegung von Unterlagen, Haftung, Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde muss von sich aus ermitteln, welche Deckung er braucht, der VA muss hingegen erkannte Deckungsbedürfnisse berücksichtigen. So sollte der Kunde die Versicherungsbedingungen sorgfältig studieren sowie sorgfältig prüfen, ob die Polizze mit den Bedingungen übereinstimmt. Der Kunde muss den Wert der zu versichernden Sache angeben. Der VA ist etwa beim Versicherungswert nur dann zur Aufklärung verpflichtet, wenn der Kunde offensichtliche Fehlvorstellungen hat oder wenn der Versicherungswert bekanntermaßen schwierig zu ermitteln ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch den VA erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den VA möglich ist.

(2) Der VA ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und den geeigneten Versicherungsschutz auszuwählen. Den VA trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für den Versicherungsschutz maßgeblich sind.

(3) Der VA haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.

(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die dem VA in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den VA innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

(5) Der VA ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Versicherungsform auch die für den Kunden steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen von Versicherungsabschlüssen selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.

§ 8. Vertraulichkeit, Datenschutz

Siehe IV. Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 9. Vollmachtserteilung

(1) Der Kunde kann der WWolf Consulting GmbH eine allgemeine Vollmacht erteilen, die nach Art und Umfang durch die Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich der Tätigkeit eines Versicherungsagenten gedeckt sein muss.

(2) Der Kunde kann und darf daraus in keinster Weise eine Maklereigenschaft ableiten. Die WWolf Consulting GmbH verwendet aus diesem Grund ausschließlich Vollmachten, die Abschlüsse und Konvertierungen nur nach vorheriger Rücksprache mit und Beauftragung durch den Kunden ermöglichen und sich so eindeutig von einer absoluten Abschlussvollmacht unterscheiden.

§ 10. Rücktrittsrechte des Kunden

(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.

(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

 § 11. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

(3) Die Verträge zwischen dem VA und den Kunden unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich für 1070 Wien zuständige Gericht. Der VA ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.

 

 

III. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der WWolf Consulting GmbH für die Unternehmensberatung (UB)

 

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der
jeweiligen Leistung.


8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden –ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehenerAussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso einAbgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss derVerweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für
Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig. Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen
Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werdenkönnen, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,
insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden

 

IV. Abschnitt: Datenschutz

 

§ 1. Allgemeines

(1) Die WWolf Consulting GmbH ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die WWolf Consulting GmbH ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.

(2) Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des DSG und der DSGVO mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.

 § 2. Information zur Verwendung Ihrer Daten

(1) Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die WWolf Consulting GmbH, Glasergasse 4A/14, 1090 Wien (Tel.: +43 1 8903230 / E-Mail: office@wwolfconsulting.at) als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sowie die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Mit ihrer Unterschrift im Zuge der Kontaktaufnahme erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer Daten wie in der Folge beschrieben einverstanden. Die Abgabe dieser Einwilligungserklärung erfolgt in jedem Fall freiwillig.

§ 3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

(1) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG), des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Beauftragen Sie uns mit der Vermittlung eines Versicherungsschutzes oder eines Veranlagungsproduktes, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss von Verträgen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen persönlichen Daten sowie Inkassodaten um den Produktpartnern zu ermöglichen, das zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können oder einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen. Der Abschluss bzw. die Durchführung unserer Dienstleistungen sind ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich.

(2) Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten für eine Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung mit uns, beispielsweise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung) erforderlich sind, holen wir zuvor Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO und § 11a VersVG ein.

(3) Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein:

- zur Werbung für unsere Dienstleistungen und die Produkte der von uns vertretenen Unternehmen sowie für eine auf Ihre Kundenbedürfnisse besser abgestimmte Beratung

- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können (Art. 6 Abs. 1 f und Art. 6 Abs. 1a DSGVO) sowie zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (FM-GwG, Art. 6 Abs. 1 lit.c DSGVO)

§ 4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

(1) Versicherungen: Soweit Ihr Risiko bei einem oder mehreren Versicherern eingedeckt wird, werden Ihre Daten auch an diese Versicherer übermittelt, soweit dies zur Vertrags- und Schadenbearbeitung notwendig ist.
(2) Banken/Investmenthäuser/Sonstige Produktgeber: Soweit Ihre Veranlagung einem oder mehreren Produktgebern vorgenommen werden soll, werden Ihre Daten auch an diese Produktgeber übermittelt, soweit dies zur Vertrags- und Schadenbearbeitung notwendig ist.
(3) Externe Dienstleister und Kooperationspartner / Ihre steuerrechtlichen und rechtlichen Vertreter: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister bzw. halten Kontakt zu Ihren sonstigen Vertretern (Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare), soweit dies zur Vertrags- und Schadensbearbeitung notwendig und sinnvoll ist.
(4) Weitere Empfänger: Darüber hinaus sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden).

§ 5. Dauer der Datenspeicherung

(1) Wir sperren oder löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).

(2) Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten sofern gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bestehen. Diese ergeben sich, unter anderem aus dem UGB, der BAO, dem VersVG, dem WAG, der GewO und dem Geldwäschereigesetz. Sie betragen von sieben bis zu zehn Jahren.

§ 6 Betroffenenrechte, Widerspruchsrecht und Beschwerderecht

(1) Sie können unter der im § 2 (1) genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Erhalt der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen Datenformat zustehen.

(2) Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Marketingzwecke zu widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr zu diesem Zweck. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Daten-verarbeitung sprechen.

(3) Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an die oben angegebenen Kontaktdaten wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Österreichische Datenschutzbehörde, Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien (Tel.: +43 1 53115-202525

Genehmigt und von der Geschäftsleitung am 04.09.2021 freigegeben: Wolf-Dieter Turek


Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

I. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WWolf Consulting GmbH für die Gewerbliche Vermögensberatung (VB)

 

§ 1. Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

(3) Bei Verträgen zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

§ 2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Finanzdienstleister benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Finanzdienstleister alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den Finanzdienstleister von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Finanzdienstleister ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.

§ 3. Laufende Betreuung

(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Finanzdienstleister und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

(a)    über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;

(b)    der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;

(c)    sonstige wesentliche Vertragsverletzungen festgestellt wurden.

§ 4. Mitteilungen an den Kunden

(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch den Finanzdienstleister zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen per Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.

(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch an der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn der Finanzdienstleister auf Grund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat der Finanzdienstleister den Kunden hiervon ehest möglich zu informieren.

(3) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.

(4) Als Zustelladresse gilt die dem Finanzdienstleister zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Finanzdienstleister eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim Finanzdienstleister als zugestellt.

 § 5. Urheberrechte

 Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Finanzdienstleister erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Finanzdienstleisters.

 § 6. Offenlegung von Unterlagen, Haftung

 (1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch den Finanzdienstleister erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den Finanzdienstleister möglich ist.

(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und

das Konzept zu erstellen. Den Finanzdienstleister trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.

(3) Der Finanzdienstleister haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Konsumenten iSd KSchG müssen auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen werden.

(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die dem Finanzdienstleister in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000 ,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.

(6) Der Finanzdienstleister ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs. 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.

(7) Der Finanzdienstleister ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunden steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.

 § 7. Vertraulichkeit, Datenschutz

 Siehe IV. Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 § 8. Vollmachtserteilung

(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde den Finanzdienstleister alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen.

(2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde dem Finanzdienstleister ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber dem Finanzdienstleister vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.

 § 9. Rücktrittsrechte des Kunden

(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.

(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 70 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2018 bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunde die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.

(3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

 § 10. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(3) Die Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und den Kunden unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich für 1010 Wien zuständige Gericht. Der Finanzdienstleister ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.

 

II. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WWolf Consulting GmbH für die Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent (VA)

 

 § 1. Geltungsbereich

 (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem VA und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser AGB gehören insbesondere Verträge zwischen dem VA und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Versicherungsvermittlungen, einschließlich der bloßen Analyse der Kundensituation zum Inhalt haben.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die AGB auch allen weiteren Verträgen, insbesondere zwischen dem Kunden und einem Versicherungsunternehmen (VU) vermittelten, zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.

(3) Bei Verträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die AGB insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

 § 2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

 (1) Der VA benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem VA alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den VA von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.

(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der VA ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.

 § 3. Der Versicherungsagent und sein rechtlicher Rahmen

 (1) Die WWolf Consulting GmbH ist VA. Ein VA ist, wer von einem Versicherer (VU) ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder für diesen Versicherungsverträge zu vermitteln oder zu schließen (§ 43 Abs. 1 VersVG). Um Verwechslungen mit artverwandten Berufen (Versicherungsmakler, Finanzdienstleister) bzw. Irrtümer auszuschließen, sind insbesondere die Vorgaben nach § 137 ff Gewerbeordnung einzuhalten. Der VA handelt im Auftrag derjenigen VU, zu denen er eine „vertragliche Bindung“ unterhält. Der VA darf nicht für Versicherungsmakler oder -berater in Versicherungsangelegenheiten tätig werden.

 (2) Der Gewerbeschein VA berechtigt zur Versicherungsvermittlung inkl. der Vorbereitungsarbeiten, dem Abschluss von Versicherungsverträgen und dem Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung. Der VA darf für die Versicherungszweige, für die er bestellt ist 

· Anträge auf Abschluss, Verlängerung oder Änderung eines Versicherungsvertrages sowie den Widerruf solcher Anträge entgegennehmen;

· die Anzeigen (wie Kündigungs- und Rücktrittserklärungen oder sonstige Erklärungen) vom Versicherungsnehmer entgegennehmen;

· die vom VU ausgefertigten Versicherungsscheine (Polizzen) oder Verlängerungsscheine aushändigen;

· Prämien nebst Zinsen und Kosten annehmen, sofern er sich im Besitz einer vom VU unterzeichneten Prämienrechnung befindet (selten hat ein VA eine Inkassovollmacht).

 § 4. Pflichten gegenüber dem Kunden

 (1) Der VA hat eine Deklarations- und Informationspflicht. Vor Abschluss des ersten Versicherungsvertrages muss der VA dem Kunden Folgendes mitteilen:

· Namen, Anschrift und Gewerberegisternummer

· den Eintrag in das Versicherungsvermittlerregister und die diesbezügliche Überprüfungsmöglichkeit im Internet (http://versicherungsvermittler.brz.gv.at, )

· ob er eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % (Stimmrechten oder Kapital) eines bestimmten VU hält

· ob ein VU an seinem Unternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % der Stimmrechte oder am Kapital hält

· dass der Kunde die kostenlose Beschwerdemöglichkeit beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, 1011 Wien, Stubenring 1/ Tel.: 0043 1 71100-0, hat.

Vor jedem Vertragsabschluss – nötigenfalls auch bei Erneuerung und Änderung des Vertrags - muss der VA dem Kunden mitteilen auf Basis welcher Gewerbeberechtigung er ihn berät. Die WWolf Consulting GmbH tritt im Regelfall als Versicherungsagent mit konkurrenzierenden Produkten auf. Die WWolf Consulting GmbH stützt sich zwar nicht auf eine umfassende Marktuntersuchung (=Versicherungsmakler), vertritt jedoch nicht nur ein, sondern mehrere VU (Stand 2018: 28). Die WWolf Consulting GmbH verpflichtet sich, vor Beginn einer Kundenbeziehung dem potentiellen Kunden eine KUNDENINFORMATION gem. § 137f GewO und § 43 Abs.4 VersVG vorzulegen, anhand derer die vorstehend genannten Informationen klar, genau und verständlich zu Papier gebracht und in Deutsch oder einer anderen für den Kunden verständlichen Sprache übermittelt werden.

(2) Der VA unterliegt Beratungs- und Protokollierungspflichten. Der VA muss den Kunden entsprechend dessen Angaben, Wünschen und Bedürfnissen beraten. Über diese Beratung ist ein Protokoll mit den Angaben des Kunden und den Ratschlägen das VA anzufertigen. Dies dient zur Vermeidung von eventuellen späteren Beweisproblemen. Sowohl der VA als auch der Kunde müssen eine Ausfertigung erhalten. Als Kriterium für die Beratung nennt das Gesetz die Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrages, das bedeutet, dass bei einem Erstvertrag die Beratung umfangreicher sein muss als bei Folgeverträgen.  Der Mehrfachagent ist dazu verpflichtet, aus seinem Angebot den bestmöglichen Versicherungsschutz für den Kunden auszuwählen. Im Beratungsprotokoll sind neben den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden auch dessen Angaben und das Ergebnis der Beratung festzuhalten. Falls der Kunde keine Beratung wünscht, so wird dies handschriftlich im Protokoll vermerkt. Diese Bedingungen betreffend die Beratungspflichten gelten bei der Vermittlung von Versicherungen für Großrisiken nur eingeschränkt. Bei einem Verstoß gegen die Informationspflichten kann der Kunde binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall endet die Frist einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins (Polizze) und der Belehrung über das Rücktrittsrecht.

§ 5 Vergütungen (Provisionen)

Dem VA steht für seine Tätigkeit eine entsprechende Vergütung in Form der Provision zu (§ 8 Abs 2 HVertrG). Diese werden dem VA durch das VU bezahlt. Wenn der vermittelte Versicherungsvertrag aus Gründen nicht zustande kommt, die das VU nicht vertreten muss (zB grundloser Rücktritt des Kunden, Verweigerung der Zahlung), hat der VA keinen Provisionsanspruch (§ 9 Abs 3 HVertrG). Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht geregelt, sondern ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen VU und VA. Der Kunde der WWolf Consulting GmbH erkennt an, dass der Provisionsanspruch aus der Tätigkeit der Versicherungsvermittlung und der damit in Zusammenhang stehenden Beratung angemessen ist.  

§ 6. Mitteilungen an den Kunden

(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch den VA zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen per Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.

(2) Der VA ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch an der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn der VA auf Grund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat der VA den Kunden hiervon ehest möglich zu informieren.

(3) Der VA ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.

(4) Als Zustelladresse gilt die dem VA zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der VA eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim VA als zugestellt.

 § 7. Offenlegung von Unterlagen, Haftung, Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde muss von sich aus ermitteln, welche Deckung er braucht, der VA muss hingegen erkannte Deckungsbedürfnisse berücksichtigen. So sollte der Kunde die Versicherungsbedingungen sorgfältig studieren sowie sorgfältig prüfen, ob die Polizze mit den Bedingungen übereinstimmt. Der Kunde muss den Wert der zu versichernden Sache angeben. Der VA ist etwa beim Versicherungswert nur dann zur Aufklärung verpflichtet, wenn der Kunde offensichtliche Fehlvorstellungen hat oder wenn der Versicherungswert bekanntermaßen schwierig zu ermitteln ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch den VA erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den VA möglich ist.

(2) Der VA ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und den geeigneten Versicherungsschutz auszuwählen. Den VA trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für den Versicherungsschutz maßgeblich sind.

(3) Der VA haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.

(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die dem VA in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den VA innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

(5) Der VA ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Versicherungsform auch die für den Kunden steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen von Versicherungsabschlüssen selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.

§ 8. Vertraulichkeit, Datenschutz

Siehe IV. Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 9. Vollmachtserteilung

(1) Der Kunde kann der WWolf Consulting GmbH eine allgemeine Vollmacht erteilen, die nach Art und Umfang durch die Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich der Tätigkeit eines Versicherungsagenten gedeckt sein muss.

(2) Der Kunde kann und darf daraus in keinster Weise eine Maklereigenschaft ableiten. Die WWolf Consulting GmbH verwendet aus diesem Grund ausschließlich Vollmachten, die Abschlüsse und Konvertierungen nur nach vorheriger Rücksprache mit und Beauftragung durch den Kunden ermöglichen und sich so eindeutig von einer absoluten Abschlussvollmacht unterscheiden.

§ 10. Rücktrittsrechte des Kunden

(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.

(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

 § 11. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

(3) Die Verträge zwischen dem VA und den Kunden unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich für 1070 Wien zuständige Gericht. Der VA ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.


III. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der WWolf Consulting GmbH für die Unternehmensberatung (UB)

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der
jeweiligen Leistung.


8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden –ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehenerAussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso einAbgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss derVerweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für
Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig. Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen
Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werdenkönnen, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,
insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden


IV. Abschnitt: Datenschutz

 

§ 1. Allgemeines

(1) Die WWolf Consulting GmbH ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die WWolf Consulting GmbH ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.

(2) Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des DSG und der DSGVO mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.

 § 2. Information zur Verwendung Ihrer Daten

(1) Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die WWolf Consulting GmbH, Glasergasse 4A/14, 1090 Wien (Tel.: +43 1 8903230 / E-Mail: office@wwolfconsulting.at) als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sowie die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Mit ihrer Unterschrift im Zuge der Kontaktaufnahme erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer Daten wie in der Folge beschrieben einverstanden. Die Abgabe dieser Einwilligungserklärung erfolgt in jedem Fall freiwillig.

§ 3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

(1) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG), des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Beauftragen Sie uns mit der Vermittlung eines Versicherungsschutzes oder eines Veranlagungsproduktes, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss von Verträgen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen persönlichen Daten sowie Inkassodaten um den Produktpartnern zu ermöglichen, das zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können oder einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen. Der Abschluss bzw. die Durchführung unserer Dienstleistungen sind ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich.

(2) Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten für eine Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung mit uns, beispielsweise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung) erforderlich sind, holen wir zuvor Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO und § 11a VersVG ein.

(3) Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein:

- zur Werbung für unsere Dienstleistungen und die Produkte der von uns vertretenen Unternehmen sowie für eine auf Ihre Kundenbedürfnisse besser abgestimmte Beratung

- zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können (Art. 6 Abs. 1 f und Art. 6 Abs. 1a DSGVO) sowie zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (FM-GwG, Art. 6 Abs. 1 lit.c DSGVO)

§ 4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

(1) Versicherungen: Soweit Ihr Risiko bei einem oder mehreren Versicherern eingedeckt wird, werden Ihre Daten auch an diese Versicherer übermittelt, soweit dies zur Vertrags- und Schadenbearbeitung notwendig ist.
(2) Banken/Investmenthäuser/Sonstige Produktgeber: Soweit Ihre Veranlagung einem oder mehreren Produktgebern vorgenommen werden soll, werden Ihre Daten auch an diese Produktgeber übermittelt, soweit dies zur Vertrags- und Schadenbearbeitung notwendig ist.
(3) Externe Dienstleister und Kooperationspartner / Ihre steuerrechtlichen und rechtlichen Vertreter: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister bzw. halten Kontakt zu Ihren sonstigen Vertretern (Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare), soweit dies zur Vertrags- und Schadensbearbeitung notwendig und sinnvoll ist.
(4) Weitere Empfänger: Darüber hinaus sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden).

§ 5. Dauer der Datenspeicherung

(1) Wir sperren oder löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).

(2) Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten sofern gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bestehen. Diese ergeben sich, unter anderem aus dem UGB, der BAO, dem VersVG, dem WAG, der GewO und dem Geldwäschereigesetz. Sie betragen von sieben bis zu zehn Jahren.

§ 6 Betroffenenrechte, Widerspruchsrecht und Beschwerderecht

(1) Sie können unter der im § 2 (1) genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Erhalt der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen Datenformat zustehen.

(2) Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Marketingzwecke zu widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr zu diesem Zweck. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Daten-verarbeitung sprechen.

(3) Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an die oben angegebenen Kontaktdaten wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Österreichische Datenschutzbehörde, Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien (Tel.: +43 1 53115-202525

Genehmigt und von der Geschäftsleitung am 04.09.2021 freigegeben: Wolf-Dieter Turek


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